Auch wenn sich die bekannte Sumpf-Dotterblume (Caltha palustris) in unserer Region noch an vielen Gewässerrändern, auf Feuchtwiesen und in nassen Senken finden lässt, ist sie doch mittlerweile deutschlandweit im Rückgang begriffen.
Die Regulierung von Fließgewässern und Trockenlegung von ehemals feuchtem Grünland hat dazu geführt, dass diese ehemalige Allerweltspflanze inzwischen in der Roten Liste Einzug gehalten hat.
In Hessen, wie auch für Gesamt-Deutschland, wird sie als eine Art der Vorwarnliste (V) geführt.