Aktionsgemeinschaft "Rettet den Burgwald" e.V.
Aktionsgemeinschaft"Rettet den Burgwald" e.V.

Vergrößerung der Naturschutzgebietsflächen im Burgwald

 

 

Die Natur hält sich nicht an die ihr vor über 30 Jahren gegebenen Grenzen.

 

Der Burgwald besitzt bislang (Stand 2020) 10 Naturschutzgebiete.

Bei der Abgrenzung der NSG-Flächen hat man sich in den 70er- und 80er-Jahren häufig der Einfachheit halber an forstlichen Abteilungsgrenzen orientiert, nicht aber an naturschutzfachlichen Notwendigkeiten. Weitere große naturschutzgebietswürdige Flächen lagen daher bislang noch außerhalb der Schutzgebietsgrenzen. 

Deshalb arbeiten wir seit vielen Jahren daran, eine Erweiterung der NSGs zu erwirken.

 

Noch 2013 wurde diese Notwendigkeit von oberster Landesbehörde als nicht erforderlich erachtet.

Doch steter Tropfen höhlt den Stein, ist doch die Ausweisung von Naturschutzgebieten ein gesetzlicher Auftrag. Vor allem die Einbeziehung von Moorbereichen, die durch die moorkundlichen Unter-suchungen der letzten Jahre außerhalb der Naturschutzgebiete lokalisiert wurden, hat oberste Priorität.

So hat die Aktionsgemeinschaft in 2019 die Erweiterung der Naturschutzgebiete "Krämersgrund", "Christenberger Talgrund", "Franzosenwiesen und Rotes Wasser", "Nebeler/Hintersprung" und "Langer Grund bei Schönstadt" beantragt.

 

Im Auftrag der Aktionsgemeinschaft und in enger Absprache mit dem Forstamt Burgwald, wurden die neuen Abgrenzungen der NSG-Erweiterungen durch den Diplom-Biologen und Moorspezialisten Philipp Küchler im Gelände erarbeitet und akribisch geplant (siehe Karte).

 

(Karte zum Vergrößern anklicken.)

 

Dem "Biotopverbundsystem Burgwald", welches schon vor 30 Jahren angedacht und diskutiert wurde, kommen wir mit der geplanten Vergrößerung der Naturschutzgebietsflächen immer näher!

 

 

Nördlich vom Christenberg, im oberen Lippersbach wurden zudem weitere naturschutzwürdige Moorflächen ausgemacht, für die wir die Ausweisung als zusätzliches Naturschutzgebiet anstreben.

Dort im oberen Lippersbach befindet sich das ca. 7000m² große Quellmoor "Müllerssohl", welches auch für den Burgwald ungewöhnlich hohe Torfmächtigkeiten aufweist. Ihre Stärke beträgt stellenweise mehr als 150 cm. Bereits Anfang 2018 wurde der bislang auf der Moorfläche stockende Fichten- und Kiefernaufwuchs durch Hessen-Forst weitgehend geräumt, um die Wasserversorgung des Moores zu verbessern.

Zusammen mit weiteren meist anmoorigen Flächen und den zahlreichen bereits neu angelegten Teichen und Tümpeln im unteren und mittleren Teil des Talgrundes, wird sich im Lippersbach ein wertvoller Biotopkomplex entwickeln, den es zu schützen gilt.

Hier wird - wie wir hoffen - das NSG "Müllerssohl/Lippersbach" neu entstehen.

 

Alle von uns vorgeschlagenen Erweiterungsflächen ergeben eine Gesamtfläche von 233ha.

 

Doch allein mit der Ausweisung von Schutzgebieten für die Moorbereiche ist es nicht getan. Es bedarf auch eines entsprechenden Managements der Umgebung zur langfristigen Stabilisierung der wertvollen Moorflächen. So wurde anhand der Neukartierung der Moore im Burgwald durch die Nordwestdeutsche forstliche Versuchsanstalt 2016/2017 deutlich, dass auch der umgebende Wald in vielen Bereichen umgebaut werden muss.

Anstelle immergrüner, stark wasserverbrauchender Nadelbäume, sollten in den Wassereinzugsgebieten der Moore die geringere Wassermengen benötigenden Laubwälder wachsen.

Dieser "Wald-Umbau" wurde bereits von Hessen-Forst eingeleitet, damit, gerade in Zeiten des Klimawandels mit langen trockenen Sommern, den Mooren möglichst viel Wasser zur Verfügung steht.

Auch das Verfüllen noch bestehender Drainagegräben unterstützt die Vernässung (siehe unsere Renaturierungsprojekte) und wird von Seiten der Forstverwaltung weiter vorangetrieben.

Bei der Festlegung der Neuabgrenzungen wurden daher für einzelne Naturschutzgebiete auch größere Waldbereiche miteinbezogen, welche bereits jetzt diese genannten Anforderungen aufweisen, bzw. längerfristig dahingehend umgestaltet werden können.

 

 

 

Was lange währt...

 

Im April 2021 wurden nach einem aufwändigen Genehmigungsprozess die Neuabgrenzungen der Schutzgebiete rechtskräftig. Fast alle unsere Vorschläge konnten bei der Neufestlegung der Grenzen berücksichtigt werden, so dass die Flächen der einzelnen Schutzgebiete folgendermaßen vergrößert werden konnten:

 

- NSG "Franzosenwiesen/Rotes Wasser": Erweiterung von 105 auf 202,89 ha. 

  Neben der Einbeziehung weiterer Talzüge und Moorbereiche vor allem im westlichen und südlichen 

  Bereich werden auch größere Waldflächen, die an den wertvollsten mittleren Teil des NSG angrenzen,

  mit eingeschlossen.

 

- NSG "Christenberger Talgrund": Erweiterung von 70 auf 116,64 ha.

  In das NSG wurde vor allem der nach Westen ragende restliche Talzug bis zum Waldende   

  einbezogen.

  Weitere Flächen wurden am südöstlichen NSG-Ende im Bereich des Mellnauer Kreuzes ergänzt.

 

- NSG "Langer Grund bei Schönstadt": Erweiterung von 29 auf 49,61 ha.

  Hier wurde das nach Westen ragende Seitental "Himmerich" mit seinen wertvollen Moorbereichen   

  und einigen umgebenden Laub- und Mischwaldflächen in das NSG einbezogen.

 

- NSG "Diebskeller/Landgrafenborn" und NSG "Nebeler Hintersprung": die beiden NGSs mit  

  insgesamt 42 ha werden mit einer Verbindung durch das Hungertal zusammengefasst und bilden

  das "neue" NSG "Diebskeller und Nebeler Hintersprung" mit 48,72 ha. 

 

- NSG "Krämersgrund/Konventswiesen": Erweiterung von 9,8 ha auf 12,63 ha (bereits in 2020).

  Mit der Erweiterung wurde nun endlich die wertvolle, sich im Süden anschließende Orchideenwiese

  unter den notwendigen Schutz gestellt. 

 

- NSG "Christenberg": Während des Genehmigungsverfahrens der o.g. NSGs ergab sich durch eine

  Änderung der Eigentumsverhältnisse von angrenzenden Gebieten die Möglichkeit, auch dieses 

  Schutzgebiet von 22,76 ha um weitere sinnvolle Flächen auf 25,79 ha zu erweitern.

  So konnte der gesamte Talzug des Thalhauser Grundes nach Westen bis zum Waldrand nahe

  Münchhausen unter Schutz gestellt werden. Auch die ehemalige Fischzuchtanlage kann mit ihren

  Wasserflächen renaturiert und in das NSG integriert werden. 

 

Bislang noch nicht als NSG ausgewiesen wurden die Flächen "Salzgraben" und "Müllerssohl/ Lippersbach", für die im Rahmen der Erstausweisung noch weitere Vorarbeiten, wie Kartierungen, erfolgen müssen.

Doch auch ohne diese beiden Bereiche hat sich die Naturschutzfläche im Burgwald mit den oben aufgeführten Erweiterungen bereits um knapp 178 Hektar vergrößert!

Für die Schutzbemühungen um den Burgwald stellt dies einen wichtigen Schritt dar, der die hohe naturschutzfachliche Bedeutung des Burgwalds erneut unterstreicht!

 

 

Die Aktionsgemeinschaft freut sich außerordentlich über diesen Erfolg! 

  

 

 

 

 

 

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