Aktionsgemeinschaft "Rettet den Burgwald" e.V.
Aktionsgemeinschaft"Rettet den Burgwald" e.V.

Trinkwasser - Gewinnung

 

 

Die Qualität und Verfügbarkeit von Wasser hat seit Menschen gedenken eine ernorme Bedeutung. Das Recht auf Wasser und dessen Verteilung hat spätestens mit dem Beginn von Ackerbau und Viehzucht das gesellschaftliche Leben geprägt, wenn nicht sogar bestimmt.

Wasser ist für alle ökologischen und gesellschaftlichen Prozesse unentbehrlich. Es spielt eine Schlüsselrolle bei der Versorgung der rasant wachsenden Weltbevölkerung. Es beeinflusst Ökosysteme, Artenvielfalt, Landschaftsfunktionen und Landnutzung. Jede Änderung des Wasserkreislaufes, ob verursacht durch Klimawandel, Umweltkatastrophen oder die Auswirkungen der Globalisierung, verändert die Form und Stabilität von Landschaften und Lebensräumen und führt zu neuen Risiken für Mensch und Umwelt. Hochkomplexe Systeme wie der Wasserhaushalt bedürfen einer exakten Untersuchung und sind im Zweifelsfall nicht zu stören.

Obwohl Wasser auf der Welt scheinbar im Überfluss vorhanden ist (70 % der Erdoberfläche sind mit Wasser bedeckt) ist nur ein verschwindend kleiner Anteil von 0,3 % direkt als Trinkwasser nutzbar. Zudem ist die Verfügbarkeit von Wasser nicht in allen Regionen der Welt gleich und die zunehmende Beanspruchung von Wasser durch Industrie und Bevölkerungswachstum werden Wasser "zum Gold der Zukunft" werden lassen.

Haben die öffentlichen Widerstände der letzten Jahre gegen die Privatisierung der kleineren kommunalen Wasserversorger durch die großen internationalen Konzernen wie SUEZ, Veolia und Vattenfall Wirkung gezeigt, wird mit dem kürzlich von der Europäischen Union erfolgten Vorstoß, zur europaweiten Ausschreibung kommunaler Konzessionen, u. a.  des Wassers, über die politische Ebene und das Vergaberecht versucht, das lukrative Wassergeschäft in die Hände der privaten Kapitalgesellschaften zu bringen.

Bereits seit der Anfangszeit der Aktionsgemeinschaft "Rettet den Burgwald" ging es um den Schutz des Wasser, hier um unser Burgwaldwasser. Unzählige Quellen und Börnchen sowie die Brunnen der sich selbt versorgenden Burgwaldgemeinden scheinen vom Wasserreichtum des Burgwaldes zu zeugen. Aber es gibt im Burgwald nur einen jährlichen Niederschlag von nicht einmal 600 Milliliter.

Der Niederschlag im westlich angrenzenden Rheinischen Schiefergebirge ist erheblich höher und dennoch war ein im Hinterland herrschender Wassermangel Anfang der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts Anlass für die Mittelhessischen Wasserwerke eine Probebohrung bei Roda durchzuführen, um den Raum Biedenkopf mit Burgwaldwasser zu versorgen.

 

Das gab den Gründungsmitgliedern der Aktionsgemeinschaft seinerzeit Anlass aktiv zu werden, um den schützenswerten Feucht- und Moorbiotoben im Burgwald nicht "das Wasser abzugraben".

 

 

 

Pressemitteilung zum Koalitionsvertrag der Frankfurter Stadtregierung
Am 22.9. 2021 hat die Aktionsgemeinschaft diese Pressemitteilung zum Koalitionsvertag der Frankfurter Stadtregierung und ihrer künftigen Wasserpolitik veröffentlicht.
PM Koa-Vertrag Frankfurt 22.09.2021.pdf
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Pressemitteilung zum Tag des Wassers am 22.3.2021
Zum Tag des Wassers veröffentlicht die Aktionsgemeinschaft gemeinsam mit der Schutzgemeinschaft Vogelsberg diese Pressemitteilung zur Wasserpolitik in Hessen und dem Rhein-Main-Gebiet.
PM zum Tag des Wassers_Wasserverschwendu[...]
PDF-Dokument [338.0 KB]
Offener Brief an den Magistrat der Stadt Frankfurt
Am 7.3.2021 veröffentlichte die Aktionsgemeinschaft gemeinsam mit ihrer Partnerorganisation Schutzgemeinschaft Vogelsberg diesen Offenen Brief an den Magistrat der Stadt Frankfurt, welcher eine Stellungnahme und einen Forderungskatalog zur Frankfurter Wasserpolitik beinhaltet.
Offener Brief Magistrat Frankfurt_07.03.[...]
PDF-Dokument [212.1 KB]
Appell an die Parteien zur Kommunalwahl 2021
Ende September 2020 veröffentlichten die Aktionsgemeinschaft und die Schutzgemeinschaft Vogelsberg diesen Appell an die Parteien in den Hessischen Kommunalparlamenten.
Parteien zur Daseinsvorsorge Wasserverso[...]
PDF-Dokument [182.6 KB]
Positionspapier Wasserhaushalt und zukunftsfähige Wasserwirtschaft im Klimawandel
Im Februar 2020 veröffentlicht die Aktionsgemeinschaft dieses Positionspapier.
Positionspapier zukunftsfähige Wasserwir[...]
PDF-Dokument [182.5 KB]

Im März 2019 wurde vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Endfassung des Leitbildes für eine künftige Wasserversorgung des Rhein-Main-Gebietes veröffentlich. An dessen Entstehung hat die Aktionsgemeinschaft einen nicht unerheblichen Anteil. Nachzulesen ist das Papier hier:

 

https://umwelt.hessen.de/umwelt-natur/wasser/grundwasser-wasserversorgung/integriertes-wasser-ressourcen-management

 

Angesichts der extremen Dürre in diesem Jahr und dem anhaltend hohen Wasserverbrauch im Rhein-Main-Gebiet hat unsere Partnerorganisation beim Widerstand gegen Wasserexporte, die Schutzgemeinschaft Vogelsberg, im August 2018 folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Zentrale Kultur- und Diskussionsveranstaltung zum Internationalen Tag des Wassers 2018

 

Mittwoch, 21.3.2018, 19.30 Uhr, DGB-Haus Frankfurt, Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77, Wilhelm-Leuschner-Saal

 

Die Frankfurter Neue Presse beschäftigte sich am 10.10.2017 mit dem Thema der Trinkwasserlieferungen aus dem ländlichen Raum in das Rhein-Main-Gebiet.

 

Klick zum link.

In einem offenen Brief an die Hessische Ministerpräsidentin Hinz fordert die Schutzgemeinschaft Vogelsberg mehr Personal in Regierungspräsidien und den Fachabteilungen des Ministeriums zur Umsetzung einer zukunftsfähigen Wasserwirtschaft in Hessen. Am 9.4.2017 berichtet der Lauterbacher Anzeiger dazu:

 

http://www.lauterbacher-anzeiger.de/lokales/vogelsbergkreis/landkreis/offener-brief-fuer-den-wasserschutz_17808987.htm

Pressemitteilung vom 17.11.2016 

zu Genehmigung Wasserrecht im Wohratal

 

RP Gießen genehmigt dem ZMW den Wasserhandel aus Wohratal-

Finanzen wird Vorrang vor Klimaanpassung und Umweltschonung eingeräumt

 

Jetzt ist es amtlich: Der Zweckverband Mittelhessischer Wasserwerke darf Grundwasser aus der Wohratalaue nach Frankfurt verkaufen.

 

Mit der jetzt erteilten Genehmigung des RP Gießen kann sich der ZMW den schon 1999 in seinem Strategiepapier gehegten Wunsch nach Einstieg in den überregionalen Wasserhandel erfüllen. Auf Druck der Umweltverbände hat der Regierungspräsident für die beantragte Exportmenge allerdings nur eine jederzeit wieder einziehbare Erlaubnis ausgesprochen. Zudem darf der ZMW bei seiner Wasserförderung definierte Grenzgrundwasserstände nicht unterschreiten. Ob diese den Naturraum wirklich schützen können, werden allerdings erst die Trockenperioden der nächsten Jahre zeigen.

 

Damit können die Aktionsgemeinschaft 'Rettet den Burgwald' und die Schutzgemeinschaft Vogelsberg jetzt in Ruhe auch juristisch prüfen lassen, inwiefern der Export des Naturgutes nach Rhein-Main überhaupt zulässig ist. Hieran bestehen berechtigte Zweifel, da schon die Begründung des Wasserrechtsantrages, das Wohratalwasser würde in Rhein-Main für die Versorgungssicherheit benötigt, falsch ist.

 

Zu klären ist vor allem, ob die wirtschaftlichen Interessen des ZMW als Lieferant und der Hessenwasser GmbH & Co. KG als Kunde Vorrang vor gesetzlichen Vorgaben wie dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Hessischen Wassergesetz besitzen dürfen. Zudem unterläuft der Verkauf von angeblichem 'Überschusswasser' gleich mehrere Kriterien der Umweltschonenden Grundwassergewinnung, die von den Genehmigungsbehörden eigentlich anzuwenden wären.

 

Die Umweltverbände werden die jetzt anstehende Auseinandersetzung vor dem Hintergrund einer recht verfahrenen Situation führen müssen. Denn der ZMW hat sich selbst und die Genehmigungsbehörden durch den voreiligen Bau der neuen Verbindungsleitung zur OVAG unter Zugzwang gesetzt und versucht durch den Wasserexport die Investition in Höhe von ca. 12 Mio. Euro zu finanzieren.

 

Das Steigern seiner Einnahmen soll offensichtlich auch die Zahlungsausfälle der größten ZMW-Anteilseigner Gießen und Marburg kompensieren, da diese die ursprünglich vereinbarten Wassermengen aufgrund ihrer guten Eigenversorgung nicht mehr abnehmen. Durch ihre Eigengewinnung sind deren Stadtwerke kurioserweise die größten Konkurrenten des ZMW.

 

Zudem besteht für die Stadtwerke Gießen jetzt die Möglichkeit, ebenfalls eigenes Wasser nach Rhein-Main zu exportieren. Der Durchmesser der neuen Verbindungsleitung zur OVAG wäre dafür jedenfalls groß genug.

 

Letztendlich aber liegt die Entscheidung, ob das Grundwasser aus dem Wohratal zur Handelsware degradiert wird bei den politisch Verantwortlichen und nicht bei den Betriebswirtschaftlern des ZMW. Sie müssen entscheiden, ob ihnen kurzzeitige finanzielle Vorteile des ZMW wichtiger sind als das Schonen der Grundwasservorräte zugunsten des wasserabhängigen Naturraumes.

 

Zumindest die Stadtverordneten der Stadt Wetter, selbst Mitglied im ZMW, haben dies bereits getan und einstimmig eine Resolution gegen den Wasserverkauf aus Wohratal verabschiedet. Ihnen ist offensichtlich klar, dass ohne das Beschränken der Grundwasserförderung auf den unbedingt erforderlichen Umfang die notwendige Anpassung an den immer heftiger ausgeprügten Klimawandel nicht funktionieren wird.

 

Für den Fortbestand der Erlaubnis zum Wasserexport aus dem Wohratal wird die Stunde der Wahrheit somit erst noch kommen.

Nach dem Artikel in der Oberhessischen Presse vom 13.12.2014 "Jährlich dürfen 7,8 Millionen Kubikmeter fließen", in welchem über die vorläufige Erteilung der Wasserrechte für das Wasserwerk Wohratal durch den RP berichtet wird, hat die Aktionsgemeinschaft am 16.12.2014 dazu folgende Pressemitteilung veröffentlicht: 

 

Die Mengenanpassung nach unten für das Wasserwerk Wohratal war längst überfällig. In seinem Übergangsbescheid hat das Regierungspräsidium Gießen die weit überdimensionierten Wasserrechte des ZMW im Wasserwerk Wohratal nun erheblich gekürzt. Überfällig war diese Maßnahme schon längst, da die realen Fördermengen des ZMW in den letzten 20 Jahren zwischen 6 Mio. und 8 Mio. Kubikmetern/Jahr schwankten, ihm aber bis Dezember 2014 immer noch eine Entnahmemenge von 11 Mio./Jahr, und damit mindesten 3 Mio. Kubikmeter zu viel, bewilligt waren. Da solche Überhangmengen aber untersagt sind, ist damit jetzt endlich Schluss.

Anscheinend tragen die intensiven Aktivitäten der Naturschützer nun doch Früchte:

Für diese gesetzeskonforme Kürzung haben die Aktionsgemeinschaft "Rettet den Burgwald" und die Schutzgemeinschaft Vogelsberg seit 2013 mit großem Einsatz gekämpft. Sowohl gegenüber dem Regierungspräsidium als auch im Umweltministerium als Oberste Wasserbehörde wurde klargestellt, dass Mengen, die über 8 Mio. m³/Jahr hinausgehen, für die Versorgungssicherheit des ZMW-Verbandsgebietes auch in Zukunft nicht benötigt werden, und damit auch nicht genehmigungsfähig sind. Zudem treten in der Wohratalaue offensichtlich in dem Maße ökologische Schäden auf, in dem die Fördermengen erhöht werden. Dieser Position zum Schutz des Naturraumes haben sich mittlerweile wohl auch einige betroffene Kommunen der Region angeschlossen.

Auch im Anhörungsverfahren zum neuen Wasserrechtsantrag des ZMW am 20. November 2014 haben die Naturschützer daher vehement die erforderliche Mengenanpassung nach unten gefordert. Sie wiesen zudem nach, dass die neu beantragte Fördermenge von 9,8 Mio. m³/Jahr (statt 11 Mio m³/Jahr) tatsächlich eine Steigerung der Förderung um fast 40 % bedeute und ebenfalls weit über dem nachgewiesenen Bedarf des ZMW liege.

Der nichtöffentliche Erörterungstermin vom RP Gießen wurde sehr parteiisch zugunsten des ZWM durchgeführt. Vorsorglich hat die Aktionsgemeinschaft Widerspruch gegen einen Bescheid angekündigt, der Fördermengen über einen belastbaren Bedarfsnachweis hinaus genehmigen würde. Den Mehr-"Bedarf" an Wasser mit einem Liefervertrag an die OVAG und Weiterlieferung ins Rhein-Main-Gebiet zu begründen, halten Aktionsgemeinschaft und SGV, bei Wasserverlusten von 20 Millionen Kubikmetern im Rhein-Main-Gebiet, für ökologischen bedenklich (allein die Transportkosten) und die Begründung rein kommerziell.

Diese sind mit dem Übergangsbescheid des RP Gießen über maximal 7,8 Mio. m³/a nun vorerst vom Tisch.

Es steht zu hoffen, dass der RP Gießen seine mehrfach angekündigten Ansprüche im Wohratal eine umweltschonende Grundwassergewinnung durchsetzen zu wollen, nun mehr auch erfüllen wird. Dazu dürfte er auch im noch ausstehenden endgültigen Bescheid keine höheren Mengen genehmigen. Die Aktionsgemeinschaft Rettet den Burgwald und die Schutzgemeinschaft Vogelsberg sind aufgrund der bislang sehr ZMW-freundlichen Haltung des RP Gießen allerdings sehr vorsichtig mit einer solchen Prognose und gut gerüstet, falls die Entscheidung dennoch gegen den Naturschutz fallen sollte.

Für den Vorstand: Dr. Anne Archinal

 

viele weiterführende Infos auch auf der Website der Schutzgemeinschaft Vogelsberg, deren Mitglied die Aktionsgemeinschaft "Rettet den Burgwald" ist www.sgv-ev.de

Zusammenfassung der Stellungnahme der AG Burgwald vom 1.8.2014 zum Antrag des ZMW zur Verlängerung der Wasserrechte Wasserwerk Wohratal:

 

Tatbestand der Fördermengenerhöhung - fehlender Bedarfsnachweis

Der ZMW hat folgende Fördermengen beantragt, "um sie nach geeigneter Aufbereitung im Verbandsgebiet des ZMW als Trinkwasser bzw. als Wasser für den menschlichen Gebrauch zu nutzen":

+          2.000 m³/h

+          48.000 m³/d

+          9.800.000 m³/a

Aus der Formulierung ergibt sich, dass das Wasser nur im Verbandsgebiet genutzt werden soll. Nach dem aktuellen Bewilligungsbescheid beträgt die maximale Fördermenge 55.000 m³/d bzw. 11.000.000 m³/a. Die maximal zulässige durchschnittliche Fördermenge für den Zeitraum von 30 aufeinander folgenden Tagen von 45.000 m³/d wird durch die jetzt beantragte Tagesmenge um 3.000 m³/d überschritten.

Die nutzbare Gesamtabgabe beträgt seit 2005 in jedem Jahr unter 95 %, der geringste Wert wurde 2008 mit knapp 93 % erreicht. Das bedeutet, dass bis zu 7 % der Fördermenge nicht genutzt werden konnten. Diese Werte zeigen in Verbindung mit den Ergebnissen des Berichts zur Wasserverlustbetrachtung, dass in den nächsten Jahren noch erhebliche Einsparungspotentiale bestehen. So kann beispielsweise der Eigenbedarf für Spülwasser bis 2015 durch den Einbau von zusätzlich 6 Filterstraßen gesenkt werden. Auch durch den weiteren Ausbau der Online-Messungen und die Verbesserung der Messtechnik können die Verluste, die besonders innerhalb der Ortsnetze besonders hoch sind, weiter minimiert werden.

Die Fördermenge für 2012 beträgt für die Wasserwerke Wohratal und Stadtallendorf 17,4 Mio. m3/a, die erwarteten Fördermengen für 2020 werden mit 21,3 Mio. m3/a und für 2030 mit 20,8 Mio. m3/a angegeben. Die Angaben für 2020 und 2030 enthalten bereits die Lieferung von 5 Mio. m3/a an die OVAG für das Rhein-Main-Gebiet. Betrachtet man die Entwicklung der nutzbaren Gesamtabgabe so ist erkennbar, dass sich die Fördermenge bis 2020 ohne diese Lieferung um rund 400.000 m3/a und bis 2030 noch einmal um über 400.000 m3/a reduziert. Das bedeutet, dass sich die Wasserabgabe im Fördergebiet von 2012 bis 2030 um mehr als 800.000  m3/a verringert.

Es ist somit erkennbar, dass mehr als ein Fünftel der insgesamt beantragten Entnahme von 9,8 Mio. m³/a an die OVAG weitergegeben werden soll. Die derzeitige Förderung soll also um etwa 2,8 Mio. m³/a gesteigert werden.

Ohne die exakte Definition der Mengenaufteilung auf die beiden Wasserwerke Wohratal und Stadtallendorf ist aber der Eingriff in den Wasserhaushalt (Auswirkungen auf die FFH-VP) nicht zu ermitteln.

Für die Wassermenge von 5,0 Mio. m³/a, die zukünftig maximal für die Bedarfsdeckung im Versorgungsgebiet des benachbarten Wasserversorgers OVAG zur Verfügung gestellt werden soll, ist kein Bedarfsnachweis geführt worden. Die Auswertung der Planunterlagen hat gezeigt, dass der Bedarf für die Erhöhung der Grundwasserförderung nicht nachweisbar ist. Aufgrund der Einwohnerentwicklung ist eher von einem Rückgang auszugehen.

Die zusätzliche Förderung im Gebiet der ZMW darf nicht dazu führen, dass Brunnen in den belieferten Regionen stillgelegt werden und in der abgebenden Region eine Verschlechterung der Grundwasserverhältnisse entsteht.

 

Auswirkungen auf das FFH-Gebiet Wohratalaue

Auch aufgrund der maximalen Ausnutzung der technisch möglichen Förderkapazität sind aufgrund des ökologisch sensiblen Umfeldes im Natura 2000-Gebiet "Wohraaue zwischen Kirchhain und Gemünden" sehr hohe Genehmigungsanforderungen gegeben, da die hydrogeologischen Auswirkungen der maximalen Wirkung der Fördertätigkeit zu ermitteln und zu prognostizieren sind.

Da im Zusammenhang mit niederschlagsintensiven Perioden kurzfristige Anstiege des mittleren Grundwasserstandes von ca. 2,5 bis 3,0 m auftreten, können durch förderbedingt zusätzlich eintretende Absenkungen des Grundwasserstands erhebliche Stresssituationen für empfindliche Biotoptypen und Lebensraumtypen entstehen.

Das bedeutet aber nicht, dass im gesamten Wirkbereich der Förderung nach Absenkung der Fördermenge wieder derselbe Zustand herstellbar ist, und dadurch Schäden an der Vegetation vermeidbar sind. Hinzu kommt, dass das Grundwasser-System sehr träge ist und zeitverzögert reagiert.

Der Absenkbereich ist trotz mangelnder Datenlage zu den Grundwasserständen zu eng abgegrenzt worden, sodass die Wirkungen nicht voll erfasst werden können. Es fehlt an zusätzlichen Daten im Hauptkonfliktbereich nördlich der Messstation I14. Der Großteil der Flächen des LRT 6510 und der Dauerbeobachtungsflächen mit großem Populationsbestand des Ameisenbläulings (M. nausithous und z. T. teleius) liegt nördlich von I14, sodass zur Beurteilung der Auswirkungen auf die nördlichen Flächen auch die Messstelle I15 dauerhaft betrachtet werden muss.

Der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling, der auf einer Fläche im Norden des Plangebietes aktuell nachgewiesen wurde, wurde in der FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht behandelt.

Die durchgeführte FFH-VP ist methodisch fehlerhaft und basiert auf der veralteten Datengrundlage der GDE von 2006 zum FFH-Gebiet "Wohraaue zwischen Gemünden und Kirchhain."

Die geringe Nachweisdichte des LRT 6510 (Flachlandmähwiesen) und der Maculinea-Nachweise zeigen, dass es bereits durch geringfügige Schwankungen und Nutzungsänderungen zu einer Beeinflussung des LRT 6510 kommen kann. Darauf deutet auch die Tatsache hin, dass bei der Grunddatenerfassung 2006 in den in Abbildung 1 dargestellten Bereich kein LRT 6510 kartiert wurde.

Seit der Grunddatenerfassung ist die Fördermenge deutlich zurückgegangen. Dies hat offensichtlich einen positiven Einfluss auf die Entwicklung des LRT 6510 (Flachlandmähwiesen) und die Maculinea-Bestände gehabt. Dies zeigt die im Zusammenhang mit dem Wasserrechtsantrag durchgeführte Kartierung.

Der Ausschluss der erheblichen Beeinträchtigung durch ein Monitoringkonzept ist nicht möglich. Die Prognose basiert auf einer spekulativen Einschätzung. Der Fachgutachter geht davon aus, dass es ausreicht erst nach Schadenseintritt ("erst wenn ein negativer Trend festzustellen ist"), Maßnahmen zur Minimierung einzuleiten. Das bedeutet, dass eine mögliche erhebliche Beeinträchtigung in Kauf genommen wird. Dies ist jedoch nicht zulässig, da diese Vorgehensweise der FFH-Richtlinie widerspricht.

Zudem sind Maßnahmen zur Minimierung nicht ausreichend, erforderlich sind Maßnahmen zur Vermeidung.

Deshalb kann der Gutachter aus heutiger Sicht keine positive FFH-Prognose stellen, da erst nach weiteren Erhebungen und differenzierteren Messungen an den geplanten zusätzlichen Messstellen mit zeitlich höherer Auflösung festgestellt werden kann, welche Maßnahmen erforderlich sind und welche Reduzierung der Fördermengen ggf. erforderlich ist bzw. welche maximalen Fördermengen (insgesamt bzw. einzelner Brunnen) ohne Beeinträchtigung möglich sind.

Von PNL wird übersehen, dass bei Eintritt der erheblichen Beeinträchtigung in jedem Fall eine FFH-Ausnahmeprüfung mit Alternativenprüfung durchzuführen ist.

Erst wenn diese Prüfung abgeschlossen ist und eine Genehmigungsfähigkeit erreicht werden kann, kann auch das Verfahren für die Wasserleitung zwischen Gießen und Lich als notwendige Folgemaßnahme weiter betrieben werden. Wegen des Sachzusammenhangs sind beide Verfahren zu verknüpfen.

 

Verfahren zur Fernwasserleitung

Ziel des parallelen Antrags für den Bau der 12,6 km langen Fernwasserleitung von Gießen nach Lich des ZMW vom Dezember 2013 ist das dauerhafte Ableiten von Grundwasser aus den Gewinnungsgebieten des ZMW über die OVAG in den Ballungsraum Rhein-Main in einer Größenordnung von bis zu 5 Mio. m³/Jahr. Es ist offensichtlich, dass der Bedarf der Region deutlich geringer ist, als die beantragte Menge von 9,8 Mio. m³/a und durch den nun vorliegenden Antrag auch der Bedarf außerhalb des Fördergebietes gedeckt werden soll.

Im Ballungsraum Rhein-Main sind zahlreiche Brunnenanlagen vorhanden, die an die Versorgungsnetze angeschlossen bzw. anschließbar sind. Während die Frankfurter Wasserwerke 1970 noch ca. 62 Mio. m³/a förderten, sind es heute nur noch ca. 11 Mio., mit abnehmender Tendenz. Folglich sind die Eigengewinnungsmöglichkeiten des Ballungsraumes bei weitem nicht ausgeschöpft. Daher käme eine Genehmigung des vorgelegten Antrags der ZWM ohne ausreichende Begründung der wasserwirtschaftlichen Notwendigkeit einem Verstoß gegen § 52 WHG gleich und ist nicht möglich.

In der Folge des Leitungsbaues könnte es, durch den zusätzlichen Wasserimport in das Verbrauchsgebiet, aus kommerziellen Gründen zu einer Aufgabe von Gewinnungsanlagen und Schutzzonen im Ballungsraum kommen, was eine Verschlechterung der Grundwasserverhältnisse durch Überbauung nach sich ziehen kann, die nach EUWRRL untersagt ist.

In den vorgelegten Wasserbilanzen zum Wasserwerk Wohratal wird nicht zwischen umweltschonend und umweltbelastend gewonnenem Grundwasser unterschieden. Da der ZMW bislang die umweltschonende Grundwassergewinnung nicht praktiziert, würde der Leitungsbau auch den Leitfaden zur umweltschonenden Grundwassergewinnung verletzen. Eine Genehmigung des Leitungsbaues vor dem Nachweis der umweltschonenden Grundwassergewinnung durch den ZMW würde gegen den Erlass zur umweltschonenden Grundwassergewinnung verstoßen.

Gemäß HWG und der ausführenden Erlasse sind Wasserrechte, die nicht genutzt werden, von den Genehmigungsbehörden einzuziehen. Sollte die OVAG, die ihre Wasserrechte i. d. R. nicht vollständig ausschöpft, zwischen 2 und 5 Mio. m³/Jahr vom ZMW als Dauerlieferung zukaufen, läuft sie Gefahr, einen Teil ihrer jetzigen Wasserrechte zurückgeben zu müssen, da sie für zusätzliche Wassermengen keine Bedarfsnachweis vorgelegt hat.

 

Fazit:

In der Zusammenschau ist gegenwärtig die rechtliche Grundlage für eine Genehmigung der Verbindungsleitung und der erhöhten Grundwasserentnahme nicht gegeben.

 

Die gesamte Stellungnahme der Aktionsgemeinschaft zum Wasserrechtsantrag WW Wohratal des ZMW vom 1.8.2014 kann bei der Aktionsgemeinschaft angefragt werden: ag-burgwald(et)web.de

 

Aufgrund der geplanten Wasserlieferung der Mittelhess. Wasserwerke über den Vogelsberg in den Frankfurter Raum haben wir uns an die Presse gewandt. Auch die Hessenschau war am 11.8. 2013 interessiert:

 

http://www.hr-online.de/website/archiv/hessenschau/hessenschau.jsp?t=20130811&type=v 

Folgende Pressemitteilung wurde am 27.5.2013 veröffentlicht, um die Bevölkerung zu informieren:

 

Fließt Burgwald-Wasser auf Kosten der Natur bald nach Frankfurt?

ZMW will Grundwasser aus dem Wohratal an die OVAG verkaufen - AG Burgwald protestiert aufs Schärfste

                                                                        

Weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit haben der Zweck-verband Mittelhessiche Wasserwerke (ZMW), die Oberhess. Versorgungsbetriebe AG (OVAG, Friedberg) und die Hessenwasser GmbH &Co KG (Groß-Gerau) einen Liefervertrag ausgehandelt und unter-zeichnet, nach dem der ZMW via OVAG Burgwaldwasser in den Ballungs-raum Rhein-Main verkaufen wird. Wie aus einer Pressemitteilung der OVAG vom 23. Mai hervorgeht, handelt es sich dabei um "ein Struktur-projekt von erheblicher wirtschaftlicher und politischer Bedeutung", bei dem der Aspekt der Naturraumsicherung im Burgwald mit keinem Wort Erwähnung findet. Und das, obwohl das Wasserwerk des ZMW im Wohratal Burgwaldwasser aus dem Untergrund fördert, von dem niemand sagen kann, ob es in Trockenperioden den wunderschönen Nass- und Feuchtbiotopen der Region bis hin zur Austrocknung fehlen wird.

 

Dagegen legt die OVAG großen Wert darauf zu betonen, dass sie das Burgwaldwasser zukaufen wird, da sie sich im Vogelsberg an die Kriterien der umweltschonenden Grundwassergewinnung hält, und dort daher besonders bei Niederschlagsmangel aus ökologischen Gründen ihre Fördermengen drosseln muss. Anscheinend hat sie im ZMW den idealen Geschäftspartner gefunden, der solch naturschützende Beschränkungen nicht beachten und auch bei sinkenden Grundwasserständen liefern wird, da die Wohrataler Fördergenehmigung  biotopabhängige Einschränkungen nicht kennt. Gegen diese beabsichtigte Verlagerung des ökologischen Risikos protestiert die Aktions-gemeinschaft "Rettet den Burgwald" e. V. aufs Schärfste. Es kann und darf nicht sein, dass die Hessenwasser GmbH, die mit ihren eigenen Gewinnungsanlagen im Hessischen Ried anscheinend in Schwierigkeiten steckt, der lachende Dritte bei diesem Wasserhandels-Dreiecksgeschäft ist, bei dem es für alle drei Gesellschaften wohl um erhebliche finanzielle Vorteile geht, und bei dem die Naturräume von Vogelsberg und Burgwald gegeneinander ausgespielt werden sollen.

 

Diese Konsequenzen der jüngsten Entwicklung rund ums Burgwaldwasser scheinen Etlichen, die der Vertragsschließung zugestimmt haben, leider ebenso wenig bekannt zu sein, wie die Weigerung des ZMW, sich den, laut Umweltministerium für ganz Hessen geltenden Kriterien der umweltschonenden Grundwassergewinnung zu unterwerfen. Wiederholt ist die Aktionsgemeinschaft "Rettet den Burgwald" e.V. beim ZMW vorstellig geworden, um mit ihm gemeinsam die ökologische Absicherung der Biotope des Burgwaldes nach o.a. Kriterien fachlich zu erarbeiten. Hintergrund für diese konstruktive Initiative ist der neue Wasserrechtsantrag, den der ZMW für das Wasserwerk Wohratal noch 2013 stellen muss, da das Wasserrecht 2014 erlöschen wird. Anstatt es als Chance zu begreifen, das im Vogelsberg schon gut funktionierende, umweltschätzende System mit in die Beantragung einzubauen, verweigert die Geschäftsführung des ZMW die Kooperation mit dem Naturschutz, und hat lediglich in einer Veranstaltung mit handverlesenen Gästen im November 2012 ein fachlich unzureichendes und vor allem an wirtschaftlichen Vorteilen orientiertes Konzept vorgestellt.

 

Da all dies offensichtlich mit Segen der Wasser- und Naturschutzbehörden des zuständigen RP Gießen geschieht, und da die Wasserlieferung unter Ausklammern der Naturschutzverbände und der öffentlichkeit beschlossen wurde, fordert die Aktionsgemeinschaft "Rettet den Burgwald" nunmehr ultimativ die Genehmigungsbehörden auf, dem ZMW umgehend das Einhalten aller Kriterien der umweltschonenden Grundwassergewinnung vorzuschreiben, damit der ZMW seine Antragsunterlagen für das Wasserwerk Wohratal entsprechend korrigiert. Ferner fordert die BI den ZMW auf, die Lieferverträge, die mit der OVAG und der Hessenwasser GmbH geschlossen wurden, zu veröffentlichen, und dazu öffentlich Stellung zu beziehen. Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, hat sich die BI in der Schutz-gemeinschaft Vogelsberg e.V. einen starken und kompetenten Partner gesucht, der die Prinzipien der umweltschonenden Grundwasser-gewinnung erarbeitet und in langjährigen Auseinandersetzungen als Standard für Genehmigungsbescheide durchgesetzt hat. Es sollte allen Beteiligten klar sein, dass seitens des Naturschutzes trotz der aktuellen Vertragsschließung das Geschäft mit dem Burgwaldwasser zu den jetzigen Konditionen nicht zu Stande kommen wird, und dass es kein Ausspielen der Wassergewinnungsgebiete gegeneinander geben wird.

 

 

Dr. Anne Archinal, Vorsitzende der Aktionsgemeinschaft "Rettet den Burgwald" e.V.

 

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