Aktionsgemeinschaft "Rettet den Burgwald" e.V.
Aktionsgemeinschaft"Rettet den Burgwald" e.V.

Satzung

 

Satzung des Vereins

Aktionsgemeinschaft "Rettet den Burgwald e.V." Sitz Wetter (Hessen)

 

 

§ 1

Name und Rechtsnatur:

 

1. Der Verein führt den Namen Aktionsgemeinschaft "Rettet den Burgwald e.V."

 

2. Sitz des Vereins ist Wetter (Hessen). Gerichtsstand ist Marburg. Der Verein ist im Vereinsregister 

    Marburg eingetragen unter der Nr.: VR1022

 

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2

Zweck des Vereins:

 

1. Zweck des Vereins ist

 

a) - die Erhaltung des Burgwaldes als großflächiges Waldgebiet mit seinen besonderen

Lebenseigenschaften, seinen schützenswerten und charakteristischen Pflanzen und Tierarten

- die Verhinderung aller Eingriffe und Veränderungen, die den Charakter des Burgwaldes als Bereich

der stillen Erholung und als biologisch wertvollen Lebensraum gefährden

- die Förderung von Bestrebungen und Maßnahmen, die den Burgwald im Sinne des Naturschutzes

entwickeln und gestalten.

 

b) die Öffentlichkeit über die vorstehenden Ziele umfassend zu unterrichten und sie zur 

Unterstützung und Mitarbeit zu bewegen.

   

c) die Zusammenarbeit mit Vereinigungen, die gleichartige Ziele verfolgen (im Sinne des § 5, Ziffer

1, der Gemeinnützigkeitsverordnung).

 

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.10.1958.

 

§ 3

Mitgliedschaft:

 

1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden.

 

2. Die Aufnahme ist schriftlich beim Vorstand des Vereins zu beantragen. Dieser entscheidet durch

Mehrheitsbeschluss. Der Austritt ist schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines

Kalenderjahres zu erklären. über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet die

Mitgliederversammlung durch Mehrheitsbeschluss.

 

3. Personen, die sich um den Burgwald oder den Verein besonders verdient gemacht haben, kann

durch Beschluss des Vorstandes die Ehrenmitgliedschaft angetragen werden. Für diesen Beschluss ist

Einstimmigkeit des Vorstandes erforderlich. Wird ein Nichtmitglied zu einem Ehrenmitglied ernannt

und damit die Begründung der Mitgliedschaftsrechte verbunden, hat das Ehrenmitglied dieselben

Rechte wie jedes andere Mitglied. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages

befreit.

 

§ 4

Organe:

 

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

 

§ 5

Mitgliederversammlung:

 

1. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt, tunlichst im 1. Vierteljahr. Zu ihr

sind alle Mitglieder mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung

einzuladen. Sie ist vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter einzuberufen. Die Einberufung hat

auch zu erfolgen, wenn die anderen Vorstandsmitglieder dies gemeinsam fordern oder 1/10 der

Mitglieder es unter Angabe von Gründen verlangen.

 

2. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

   a) Entgegennahme der Berichte einschließlich der Kassen- und Jahresberichte des Vorstandes

   b) Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer

   c) Entlastung des Vorstandes

   d) Festsetzung der Beiträge

   e) Entscheidung über Ausschluss von Mitgliedern

   f) Änderung der Satzung

   g) Beratung und Beschlussfassung über Vorlagen des Vorstandes und Anträge von Mitgliedern

   h) Beschlussfassung über Auflösung.

 

3. Der Vorsitzende leitet die Versammlung, bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. In

der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Beschlüsse werden mit

Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst, sofern diese Satzung nicht anderes

vorschreibt. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu Protokoll zu nehmen. Dieses Protokoll

ist von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben. 

 

§ 6

Vorstand:

 

1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.

   Er besteht aus

   a) dem/der Vorsitzenden

   b) dem/der stellvertretenden Vorsitzenden

   c) dem/der Schriftführer/-in

   d) dem/der Schatzmeister/-in

   e) den Leitern/innen der Arbeitskreise (§ 7) und dem/der Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit.

 

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Für das     

Innenverhältnis wird bestimmt, dass grundsätzlich der/die Vorsitzende, bei dessen Verhinderung

der/die stellvertretende Vorsitzende jeweils gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied den Verein

vertreten.

 

2. Der Vorstand erledigt alle Angelegenheiten des Vereins, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.

 

3. Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte seiner Mitglieder. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der

Vorsitzenden, bei seiner/ihrer Abwesenheit die des/der stellvertretenden Vorsitzenden.

 

4. Vorstandsbeschlüsse sind in einem Protokoll niederzulegen. Dieses ist von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen und allen Vorstandsmitgliedern mitzuteilen.

 

§ 7

Arbeitskreise:

 

Zur Unterstützung des Vorstandes können für einzelne Aufgaben des Vereins Arbeitskreise gebildet werden.

 

§ 8

Beiträge und Spenden:

 

1. Die Beiträge der Mitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Vorstand ist ermächtigt, in begründeten Fällen den Beitrag auf Antrag zu ermäßigen.

 

2. Der Verein ist berechtigt, zur Erfüllung der Vereinszwecke Spenden entgegenzunehmen.

 

§ 9

Gemeinnützigkeit:

 

1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Tätigkeiten im Dienste des Vereins dürfen nach Maßgabe eines Vorstandsbeschlusses vergütet werden.

 

4. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Bund zur Förderung der

Landespflege e.V., Kreisverband Marburg im Landesverband Hessen, der es unmittelbar und

ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

§ 10

Datenschutz:

 

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder zur Erfüllung der gemäß der Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben. Dazu zählen insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse), Daten zur Bankverbindung (für den Einzug des Jahresbeitrags) sowie vereinsbezogene Daten (Eintritt, Ehrungen, Ämter). Diese Daten werden für die Mitgliederverwaltung benötigt. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, wenn dies erforderlich ist. Näheres ergibt sich aus der Datenschutzordnung, die durch den Vorstand erlassen und auf der Internetseite (www.ag-burgwald.de) veröffentlicht wird.

 

§ 11

Satzungsänderungen:

 

Über Satzungsänderungen darf nur beschlossen werden, wenn sie bei Einladung zur Mitgliederversammlung im Wortlaut mitgeteilt werden. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder.

 

§ 12

Auflösung des Vereins:

 

Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine eigens zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Auflösungsbeschluss bedarf einer Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder.

 

§ 13

 

Die Satzung ist in der Gründungsversammlung am 11.03.1977 in Wetter (Hessen) beschlossen worden. Der hier aufgeführten aktuell gültigen Fassung liegt eine am 24.09.2021 durch die Mitgliederversammlung beschlossene Änderung zu Grunde (Erweiterung § 10).

 

Die Erhebung der Mitgliedsbeiträge erfolgt durch Bankeinzug.

 

 

Satzung der Aktionsgemeinschaft "Rettet den Burgwald" e.V.
02_2021-08-30 Satzung.pdf
PDF-Dokument [81.1 KB]

 

 

 

 

Datenschutzordnung der Aktionsgemeinschaft Rettet den Burgwald e.V.


Stand 29.08.2021

 

1. Die Aktionsgemeinschaft „Rettet den Burgwald e.V.“ legt besonderen Wert auf den Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Mitglieder. Aus dieser Verantwortung heraus verarbeitet der Verein die personenbezogenen Daten immer unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzvorschriften.


2. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder nur zur Erfüllung der gemäß der Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben. Bei den personenbezogenen Daten handelt sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten:
   - Name und Vorname
   - Anschrift (u. a. Straße Hausnummer , PLZ und Wohnort)

   - E-Mail-Adresse
   - Eintrittsdatum

Diese werden genutzt, um die Mitglieder über die Aktivitäten des Vereins zu informieren („Newsletter“), zur Hauptversammlung einzuladen, Anmeldungen für Führungen zu verwalten etc. Die Nutzung erfolgt nur für Tätigkeiten im Sinne des Vereinszweckes. Nur auf Wunsch des Mitglieds („opt-in“) werden die Daten (insbesondere die E-Mail-Adresse) auch zur Einladung zu Arbeitseinsätzen genutzt. Die Daten werden so lange gespeichert, solange die Vereinsmitgliedschaft besteht und bei Austritt die letzte Abrechnung des Vereinsbeitrags abgewickelt ist.


Darüber hinaus werden auf freiwilliger Basis Daten zu Telefonnummern (Festnetz, Mobil, ggf. Fax) und Geburtstag erhoben. Diese Daten werden genutzt, um ggf. bei Jubiläen zu gratulieren, und die Mitglieder bei Nachfragen telefonisch zu erreichen. Die Einwilligung zur Verarbeitung dieser Daten kann jederzeit formlos widerrufen werden.


Für den Einzug des Mitgliedsbeitrags erheben wir außerdem folgende Daten:
   - Jahresbeitrag in EUR

   - Name und Vorname (Kontoinhaber*in)

   - Bankverbindung (IBAN und BIC)

Diese Daten werden für den Einzug der Mitgliedsbeiträge benötigt. Dieser wird über die Sparkasse Marburg-Biedenkopf abgewickelt. Dazu werden die Daten zur Kontoverbindung an die Sparkasse Marburg-Biedenkopf weitergegeben, um den Einzug der Mitgliedsbeiträge durchzuführen.


Alle anderen personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.


3. Verarbeitungstätigkeiten: Mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind ausschließlich die Mitglieder des Vorstandes befasst.


4. Beim Austritt aus dem Verein werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds aus der Mitgliederdatenverwaltung gelöscht. Personenbezogene Daten, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.


5. Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft des Vereins über seine gespeicherten Daten sowie auf deren Berichtigung und Löschung (sofern nicht Art. 6, Abs. 1, lit b) oder lit. f) DSGVO betroffen ist). Dieses bezieht sich auch auf eine Einschränkung der Datenverarbeitung oder ein Widerspruch gegen eine Datenübermittlung. Eine entsprechende Anfrage ist per Textform an den Vorstand zu stellen.


6. Der Verein stellt seinen Mitgliedern die gesetzlichen Informationen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß DSGVO in der Satzung und auch auf der Webseite unter www.ag-burgwald.de zur Verfügung. Bei allen Fragen und Unklarheiten kann unsere Datenschutzabteilung unter datenschutz@ag-burgwald.de kontaktiert werden.

 

 

Datenschutzordnung der Aktionsgemeinschaft "Rettet den Burgwald" e.V.
01_2021-08-29 Datenschutzordnung_AG-Burg[...]
PDF-Dokument [68.5 KB]

 

 

 

 

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